E-Mobilität: Förderungen für Gemeinden
Für Gemeinden sind der Klimawandel und die Energie- bzw. Verkehrswende eine besondere Herausforderung. Begrenzten Budgets stehen Anforderungen der Klimaneutralität und der Vorbildwirkung gegenüber. Durch die Clean Vehicles Directive sind Gemeinden schon jetzt gefordert, klimafreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Förderungen können dabei helfen. Damit Sie den Durchblick bewahren, haben wir alle E-Mobilitäts-Förderungen für Unternehmen aufgelistet und kurz zusammengefasst.
E-MOBILITÄTSFÖRDERUNGEN 2023 FÜR Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Förderungen für Fahrzeuge
Für das Jahr 2023 entfällt die Förderung für den Kauf von Elektroautos für die meisten Gemeinden. Alle steuerlichen Vorteil bleiben aber bestehen, wie in unserem Ratgeber dargelegt wird. Für Busse, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Zweiräder gibt es aber weiterhin Förderungen:
Fördergegenstand |
max. Kostenanteil |
E-Mobilitätsförderung des Importeurs |
Bundesförderung |
Förderung Gesamt |
Förderung für Elektroautos1 |
30% |
Mindesthöhe EUR 1.000,00 |
EUR 1.000,00 |
EUR 2.000,00 |
E-Kleinbusse M1 > 2 £ 2,5 to |
30% |
Mindesthöhe EUR 2.000,00 |
EUR 4.000,00 |
EUR 6.000,00 |
E-Kleinbusse M1 < > 2,5 to |
30% |
Mindesthöhe EUR 2.000,00 |
EUR 8.000,00 |
EUR 10.000,00 |
E-Kleinbusse M2 |
30% |
Mindesthöhe EUR 2.000,00 |
EUR 18.000,00 |
EUR 20.000,00 |
Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2 £ 2,5 to |
30% |
Mindesthöhe EUR 2.000,00 |
EUR 4.000,00 |
EUR 6.000,00 |
Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2,5 to |
30% |
Mindesthöhe EUR 2.000,00 |
EUR 8.000,00 |
EUR 10.000,00 |
E-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e) |
30% |
– |
EUR 1.300,00 |
EUR 1.300,00 |
Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW |
30% |
Mindesthöhe EUR 500,00 |
EUR 1.400,00 |
EUR 1.900,00 |
Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW |
30% |
Mindesthöhe EUR 500,00 |
EUR 700,00 |
EUR 1.200,00 |
Förderung für E-Moped |
30% |
Mindesthöhe EUR 350,00 |
EUR 450,00 |
EUR 900,00 |
Anmerkungen:
- Elektroautos (BEV) und Wasserstofffahrzeuge (FCEV) werden 2023 nur für folgende Branchen gefördert: soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing, E-Taxis. Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
- Der Fördergeber gibt 2023 keinen Fixbetrag für den Importeursanteil an, sondern einen Mindesthöhe. Importeure und Händler können eine höhere E-Mobilitätsförderung anbieten. Die E-Mobilitätsförderung ist unabhängig von anderen Nachlässen des Importeurs oder Händlers. Der E-Mobilitätsbonus muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Förderungen für Ladestationen
Art des Ladepunktes | Ladeleistung | max. Kostenanteil | Förderung | |
öffentlich | AC-Ladepunkt | 11 bis 22 kW | 30% | EUR 2.500,00 |
DC-Ladepunkt | unter 100 kW | 30% | EUR 15.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ab 100 kW | 30% | EUR 30.000,00 | |
nicht öffentlich | AC-Ladepunkt | bis 22 kW | 30% | EUR 900,00 |
DC-Ladepunkt | unter 50 kW | 30% | EUR 4.000,00 | |
DC-Ladepunkt | 50 bis unter 100 kW | 30% | EUR 10.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ab 100 kW | 30% | EUR 20.000,00 |
Anmerkungen:
- Ladestationen ab 3,6 kVA müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden.
- Die gesamte Ladeinfrastruktur muss über Modbus oder OCPP kommunikationsfähig sein und in ein Lastmanagement eingebunden werden können.
- Öffentliche Ladepunkte müssen im Ladestellenverzeichnis der E-Control angemeldet werden. Die Abrechnung nach kWh ist vorzusehen.
Abwicklung der Förderung
ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Das Förderinstrument ENIN ist für größere Nutzfahrzeug-Flotten geeignet ab einer Umstellung von drei Fahrzeugen. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.
Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres ENIN-Projekts.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N1) | 80% | Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs |
emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N2, N3) | 80% | Investitionsmehrkosten des Fahrgestells und der Aufbauten sowie elektrische Nebenaggregate, Aufbauten und verbunden Geräte |
Ladeinfrastruktur | 40% | Anschaffungskosten |
Ladeinfrastruktur bei kombiniertem Verkehr | 60% | Anschaffungskosten |
EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
Mit dem Förderprogramm EBIN wird die Umstellung von Busflotten auf emissionsfrei Busse gefördert. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.
Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres EBIN-Projekts.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
emissionsfreie Busse im öffentlichen Personenverkehr | 80% | Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs |
Ladeinfrastruktur | 40% | Anschaffungskosten |