E-Mobilität: Förderungen für Gemeinden

Für Gemeinden sind der Klimawandel und die Energie- bzw. Verkehrswende eine besondere Herausforderung. Begrenzten Budgets stehen Anforderungen der Klimaneutralität und der Vorbildwirkung gegenüber. Durch die Clean Vehicles Directive sind Gemeinden schon jetzt gefordert, klimafreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Förderungen können dabei helfen. Damit Sie den Durchblick bewahren, haben wir alle E-Mobilitäts-Förderungen für Unternehmen aufgelistet und kurz zusammengefasst.

Österreichweit – Bundesförderungen E-Mobilität für Gemeinden

E-MOBILITÄTSFÖRDERUNGEN 2023 FÜR Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Förderungen für Fahrzeuge

Für das Jahr 2023 entfällt die Förderung für den Kauf von Elektroautos für die meisten Gemeinden. Alle steuerlichen Vorteil bleiben aber bestehen, wie in unserem Ratgeber dargelegt wird. Für Busse, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Zweiräder gibt es aber weiterhin Förderungen:

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

E-Mobilitätsförderung des Importeurs

Bundesförderung

Förderung Gesamt

Förderung für Elektroautos1

30%

Mindesthöhe EUR 1.000,00

EUR 1.000,00

EUR 2.000,00

E-Kleinbusse M1 > 2 £ 2,5 to

30%

Mindesthöhe EUR 2.000,00

EUR 4.000,00

EUR 6.000,00

E-Kleinbusse M1 < > 2,5 to

30%

Mindesthöhe EUR 2.000,00

EUR 8.000,00

EUR 10.000,00

E-Kleinbusse M2

30%

Mindesthöhe EUR 2.000,00

EUR 18.000,00

EUR 20.000,00

Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2 £ 2,5 to

30%

Mindesthöhe EUR 2.000,00

EUR 4.000,00

EUR 6.000,00

Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2,5 to

30%

Mindesthöhe EUR 2.000,00

EUR 8.000,00

EUR 10.000,00

E-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e)

30%

EUR 1.300,00

EUR 1.300,00

Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW

30%

Mindesthöhe EUR 500,00

EUR 1.400,00

EUR 1.900,00

Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW

30%

Mindesthöhe EUR 500,00

EUR 700,00

EUR 1.200,00

Förderung für E-Moped

30%

Mindesthöhe EUR 350,00

EUR 450,00

EUR 900,00

Anmerkungen:

  1. Elektroautos (BEV) und Wasserstofffahrzeuge (FCEV) werden 2023 nur für folgende Branchen gefördert: soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing, E-Taxis. Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
  2. Der Fördergeber gibt 2023 keinen Fixbetrag für den Importeursanteil an, sondern einen Mindesthöhe. Importeure und Händler können eine höhere E-Mobilitätsförderung anbieten. Die E-Mobilitätsförderung ist unabhängig von anderen Nachlässen des Importeurs oder Händlers. Der E-Mobilitätsbonus muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Förderungen für Ladestationen

Art des Ladepunktes

Ladeleistung

max. Kostenanteil

Förderung

öffentlich

AC-Ladepunkt

11 bis 22 kW

30%

EUR 2.500,00

DC-Ladepunkt

unter 100 kW

30%

EUR 15.000,00

DC-Ladepunkt

ab 100 kW

30%

EUR 30.000,00

nicht öffentlich

AC-Ladepunkt

bis 22 kW

30%

EUR 900,00

DC-Ladepunkt

unter 50 kW

30%

EUR 4.000,00

DC-Ladepunkt

50 bis unter 100 kW

30%

EUR 10.000,00

DC-Ladepunkt

ab 100 kW

30%

EUR 20.000,00

Anmerkungen:

  1. Ladestationen ab 3,6 kVA müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden.
  2. Die gesamte Ladeinfrastruktur muss über Modbus oder OCPP kommunikationsfähig sein und in ein Lastmanagement eingebunden werden können.
  3. Öffentliche Ladepunkte müssen im Ladestellenverzeichnis der E-Control angemeldet werden. Die Abrechnung nach kWh ist vorzusehen. 

Abwicklung der Förderung

  • Abwicklung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH
  • Leitfaden
  • FAQ

ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Das Förderinstrument ENIN ist für größere Nutzfahrzeug-Flotten geeignet ab einer Umstellung von drei Fahrzeugen. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.

Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres ENIN-Projekts.

Fördergegenstand

Förderquote

Berechnungsgrundlage

emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N1)

80%

Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs

emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N2, N3)

80%

Investitionsmehrkosten des Fahrgestells und der Aufbauten sowie elektrische Nebenaggregate, Aufbauten und verbunden Geräte

Ladeinfrastruktur

40%

Anschaffungskosten

Ladeinfrastruktur bei kombiniertem Verkehr

60%

Anschaffungskosten

EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur

Mit dem Förderprogramm EBIN wird die Umstellung von Busflotten auf emissionsfrei Busse gefördert. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.

Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres EBIN-Projekts.

Fördergegenstand

Förderquote

Berechnungsgrundlage

emissionsfreie Busse im öffentlichen Personenverkehr

80%

Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs

Ladeinfrastruktur

40%

Anschaffungskosten