Wallbox & Ladestation im Mehrfamilienhaus

Die Installation einer eigenen Ladestation im Mehrfamilienhaus gilt als komplizierter als im Einfamilienhaus. Aber keine Sorge, weder ist es unfassbar komplex, noch irrsinnig aufwändig – dafür sorgen moderne Ladelösungen sowie der Gesetzgeber.

Ladestation Mehrfamilienhaus: Einzellösung oder Gesamtlösung?

Bei einer Ladestation im Mehrfamilienhaus gilt es zunächst zwischen Einzel- und Gesamtlösungen zu unterscheiden:

Einzellösung bedeutet, dass sich jeder Bewohner seine eigene Ladelösung installiert. Dies ist eigentlich nur dann möglich und sinnvoll, wenn Sie die Zuleitung über Ihren Wohnungszähler ziehen können und somit individuell absichern können. Dann müssen Sie sich auch selbst um ein Lastmanagement für Ihre Wallbox kümmern. Für Wohnungseigentümer ist das unter Umständen eine sinnvolle Lösung, aber für Mieter und Häuser mit nicht kompatibler Hausinstallation ist eine Gesamtlösung bei einer Ladestation im Mehrfamilienhaus meist sinnvoller.

Unter Gesamtlösung versteht man eine umfangreichere Anlage mit einem zentralen Lastmanagement. Das Haus installiert in dem Fall die zentrale Anlage mit dem Lastmanagement. Ob sich die Wohnungseigentümer und Mieter um die Wallboxen kümmern, hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Jedoch müssen die Wallboxen mit dem Lastmanagement kompatibel sein.

Ladestation Mehrfamilienhaus
Ladestation Mehrfamilienhaus Right to Plug

Die WEG-Novelle 2022 bzw. das „Right to Plug“

Wir haben uns in unserem Ratgeber bereits ausführlich mit der WEG-Novelle beschäftigt. Wer es kurz und knackig will, findet folgend die wichtigsten Eckpunkte.

Für eine Ladestation im Mehrfamilienhaus müssen Sie nicht mehr die Zustimmung aller Wohnungseigentümer einholen für Ihre Einzellösung. Eine Verständigung dieser reicht vollkommen aus, sofern dieser niemand schriftlich widerspricht. Diese Regelung gilt allerdings nur für das sogenannte „Langsamladen“ mit 3,7 kW (1-phasig) bzw. 5,5 kW (3-phasig).

Für Gesamtlösungen bei einer Ladestation im Mehrfamilienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Eine einfache Mehrheit aller Miteigentumsanteile (>50%)
  • Erreichung des „Drittelsockels“: Mehrheit aus zwei Dritteln aller Stimmen, die zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile repräsentieren.

Wie komme ich zu meiner Ladestation im MehrFamilienhaus?

In Bezug auf eine Ladestation im Mehrfamilienhaus stimmen Sie sich am besten mit der Hausverwaltung ab. Die sollte alle Informationen haben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens von der Planung über die Umsetzung bis zur Inbetriebnahme von Einzel- und Gesamtlösungen.

Mitarbeiter verwendet Ladestation