Was sich 2023 für den elektrischen Firmenwagen ändert

Firmenwagen Ladestation Zaptec Pro

Firmenwagen machten 2022 in Österreich mehr als zwei Drittel der Neuzulassungen von Elektroautos und mehr als die Hälfte aller Neuzulassungen aus. Unternehmen tragen also eine besondere Verantwortung bei der Dekarbonisierung des Verkehrs – einfach, weil es in Österreich so viele Firmenfahrzeuge gibt. Das Jahr 2023 wird daher (wieder) im Sinne der Elektrifizierung von Fuhrparks stehen. LadeLeistung.at fasst zusammen, was sich 2023 für elektrische Firmenautos ändert.

Förderungen 2023 – Kaufförderung entfällt

Die Förderungen für E-Mobilität werden 2023 großteils fortgeschrieben. Doch ein paar Änderungen gibt es speziell für Betriebe:

Entfall der Förderung beim Kauf von E-Autos

2022 wurde der Kauf von Elektroautos durch Unternehmen mit EUR 2.000,00 gefördert. EUR 1.000,00 steuerte der Importeur bei, EUR 1.000,00 der Bund. Dieser E-Mobilitätsbonus beim Kauf eines Elektroautos fällt für Unternehmen nun weg.

Das klingt erst einmal nicht wahnsinnig positiv und sendet nicht unbedingt das richtige Signal. Doch der, im Vergleich zum E-Mobilitätsbonus für Private, relativ geringe Betrag war schon bislang nicht der größte finanzielle Anreiz für Unternehmen, um Ihre Flotte zu elektrifizieren. Zusätzlich kann 2023 der Investitionsfreibetrag von 15% für E-Autos angesetzt werden – siehe dazu weiter unten.

Neben den geringeren Wartungskosten fielen hier die Steuerbegünstigungen von E-Autos einfach mehr ins Gewicht: Die Sachbezugsbefreiung, der Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) bleiben erhalten und machen Elektroautos für Betriebe nach wie vor zur ökonomisch und ökologisch sinnvolleren Entscheidung. Durch Verschärfungen bei der CO2-Bepreisung, der NoVA, der mVSt und für private Dienstwagennutzung bei Verbrennern verschiebt sich die Kostenkurve weiter zugunsten von Elektroautos – dazu aber später noch mehr.

Für Kleinbusse und Nutzfahrzeuge gibt es allerdings durchaus großzügige Förderungen von bis zu EUR 20.000,00 pro Fahrzeug.

Alle Details zur neuen E-Mobilitätsförderung 2023 finden Sie auf der Seite Förderungen für Unternehmen.

Förderungen für Ladeinfrastruktur

Auch für Ladestationen gibt es wieder umfangreiche Förderungen. Bei öffentlichen Ladepunkten bewegt sich der Förderrahmen zwischen EUR 2.500,00 und EUR 30.000,00 gestaffelt nach Ladeleistung. Für betriebsinterne Ladestationen gibt es zwischen EUR 900,00 und EUR 20.000,00 Förderung.

Alle Details zur neuen E-Mobilitätsförderung 2023 finden Sie auf der Seite Förderungen für Unternehmen.

Förderung für Nutzfahrzeuge: ENIN

Elektrische Nutzfahrzeuge sind bislang hauptsächlich innerstädtisch im Einsatz. Das wird sich 2023 ändern: Die großen Transporter rund um Ford E-Transit und Maxus eDeliver 9 schaffen bereits über 300 km und vor Kurzem ließ Mercedes aufhorchen mit einer 475 km langen Testfahrt ohne Ladestopp mit dem 2023 kommenden eSprinter. Es ist also angerichtet für eine Umrüstung des Nutzfahrzeugfuhrpark 2023.

Das BMK setzt hier auf das 2022 eingeführte Förderinstrument ENIN („Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“), das durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vergeben wird. Die Unterschiede zum E-Mobilitätsbonus liegen in folgenden Punkten:

  1. Ausschreibungs-Prinzip: Bei ENIN müssen die Projekte bei der FFG nach dem Ausschreibungs-Prinzip eingereicht werden. Das heißt es gibt regelmäßige Calls bzw. Deadlines, zu denen ein Unternehmen sein Projekt einreichen kann. Die Projekte werden von einer Jury bewertet und gereiht, anschließend folgt die Förderzusage.
  2. Förderstruktur: Bei ENIN werden die Mehrkosten des Umstiegs auf elektrische Nutzfahrzeuge gefördert. Im Detail heißt das:
    1. 80% der Mehrkosten für Nutzfahrzeuge und
    2. 40% der Investitionskosten der Infrastruktur werden gefördert.

Die Förderungen aus ENIN stehen übrigens auch Gemeinden offen. Diese betrifft das Thema aufgrund der Clean Vehicles Directive ganz besonders.

Im Jahr 2022 gab es nur wenige eingereichte Projekte. Es bleibt abzuwarten, wie die Förderungsausschreibungen 2023 aussehen und wie viel Aufwand mit dem Einreichen verbunden ist.

Wollen Sie Ihren Fuhrpark umstellen und benötigen Hilfe bei der Einreichung von ENIN oder suchen Sie noch Projektpartner für ein ENIN-Projekt? Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie bei der Suche nach Projektpartnern, Einreichung der Ausschreibung und Umsetzung des Projekts!

Investitionsfreibetrag für E-Autos

Die letzte Steuerreform brachte den Investitionsfreibetrag zurück. Damit können für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens zusätzliche 10% steuermindernd angesetzt werden. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzurechnen sind – wie etwa Elektroautos – können noch einmal 5% der Anschaffungskosten angesetzt werden. Das macht insgesamt 15% der Anschaffungskosten, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern.

eQuote und E-Auto-Prämie für elektrische Dienstwägen

Aus Deutschland ist die THG-Quote schon bekannt: Wer ein E-Auto fährt oder öffentliche Ladestationen betreibt, kann die dadurch eingesparte Menge an CO2 an andere Unternehmen weiterverkaufen. Das Prinzip klingt einfach, hat aber seine Tücken: Das Umweltbundesamt muss die eQuote zertifizieren und macht das voraussichtlich erst ab 100.000 kWh.

Folglich müssen die eQuoten erst durch einen Zwischenhändler gebündelt werden, bevor sie verkauft werden können. Der Zwischenhändler verkauft die Zertifikate und verteilt anschließend das Geld an die Zulassungsbesitzer.

Mehrere Unternehmen werben bereits mit der Umsetzung der eQuote und Auszahlung der Prämie, daher verlinken wir diese hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Liste:

Bei einem solchen Zwischenhändler können Sie also Ihr E-Auto bzw. Ihre Ladestation registrieren und erhalten in der Folge das Geld aus dem Verkauf der Zertifikate.

Der elektrische Dienstwagen und der Sachbezug

Der elektrische Firmenwagen und der Sachbezug führen eine Art Hassliebe: Einerseits ist die Privatnutzung des elektrischen Dienstwagens vom Sachbezug befreit, andererseits gab es in den letzten Jahren viel Verwirrung rund um den Sachbezug für Ladestationen und die Kostenerstattung für zuhause geladenen Strom. Das ändert sich 2023:

  • Die Erstattung der Kosten für das Laden zuhause sind ab 2023 sachbezugsbefreit, es fällt also keine Lohnsteuer oder sonstige Abgaben dafür an. Der Arbeitgeber kann somit nach Nachweis der geladenen Strommenge den Strompreis für die Ladung des Firmenfahrzeugs rückerstatten, ohne dass dabei Mehrkosten für beide Seiten anfallen.
    • Fragen Sie bei uns nach, wie Sie den Nachweis der Strommenge einfach, praktikabel und belegbar automatisieren können. Wir beraten Sie zu Wallboxen und Softwarelösungen, welche die Abrechnung wesentlich vereinfachen.
  • Der Arbeitgeber soll ab 2023 bis zu EUR 2.000,00 für die Kosten der Errichtung einer Ladeinfrastruktur beim Arbeitnehmer zuhause lohnsteuer- und abgabenbefreit beitragen können.

Beide Punkte sind zu begrüßen und zumindest der erste längst überfällig, jedoch fehlt uns noch der endgültige Gesetzestext. Diesen erwarten wir Anfang Jänner.

Konventionelle Verbrenner werden teurer

Beim Kostenvergleich zwischen Verbrenner und Elektroauto müssen immer beide Seiten betrachtet werden und hier sieht es in den nächsten Jahren nicht gut aus für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. EU und Bundesregierung verschärfen nach und nach die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Dadurch wird der Kostenvorteil von Elektroautos noch größer. Folgend ein kurzer Überblick über die Teuerungen und Verschärfungen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor 2023.

CO2-Bepreisung: Tanken wird teurer

Die CO2-Bepreisung wurde aufgrund der Energiekrise 2022 um ein halbes Jahr verschoben, aber seit Oktober 2022 sind EUR 30,00 pro Tonne CO2 zu entrichten. Der Autofahrer merkt das an der Zapfsäule, wo sich die CO2-Bepreisung im Preis widerspiegelt. 2022 ist das aufgrund des geringen Preises pro Tonne CO2 und der groben Preisschwankungen bei Benzin und Diesel aufgrund des Kriegs in der Ukraine wahrscheinlich noch den wenigsten aufgefallen.

Für 2023 war ursprünglich eine Anhebung auf EUR 35,00 pro Tonne CO2 geplant, aufgrund der anhaltenden Energiekrise wird die Steigerung jedoch halbiert: Nächstes Jahr kostet eine Tonne CO2 nur EUR 32,50.

Für die Benzin- und Dieselpreise bedeutet das einen äußerst moderaten Anstieg von deutlich weniger als einem Cent pro Liter. Der Lenkungseffekt darf hier durchaus hinterfragt werden, aber angesichts der aktuellen Krisen ist ein vorsichtiges Vorgehen natürlich argumentierbar. Durch den geplanten Anstieg der CO2-Bepreisung in den kommenden Jahren wird sich dieser Effekt allerdings jährlich wiederholen und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zunehmend unattraktiv machen.

Verschärfung der Normverbrauchsabgabe NoVA

Für alle neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor steigt 2023 die NoVA um ein Prozent ab einem Ausstoß von mehr als 104 Gramm CO2 pro Kilometer. Zusätzlich ist für verbrauchsstarke Autos ein Malus zu bezahlen: Ab 170 Gramm CO2 pro Kilometer wird dieser fällig und ab dann kostet jedes Gramm mehr EUR 70,00. Zudem wird der Maximal-Steuersatz von 60% auf 70% angehoben. Dies betrifft aber nur äußerst verbrauchsintensive Fahrzeuge.

Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt)

Die mVSt wird für fast alle Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2023 zugelassen werden, empfindlich teurer – EUR 34,56 mehr sind zu bezahlen im Vergleich mit 2022 zugelassenen Fahrzeugen. Da es sich hier um laufende Kosten handelt, sind diese bei der Kalkulation des Fuhrparks besonders zu berücksichtigen.

Die gute Nachricht: Elektroautos bleiben auch 2023 von der mVSt befreit.

Verschärfung des CO2-Grenzwertes bei privater Dienstwagennutzung

Firmenfahrzeuge mit Privatnutzung sind mit 1,5% der Anschaffungskosten als Sachbezug lohnsteuer- und abgabenpflichtig. Ab einer gewissen Grenze an CO2-Ausstoß pro Kilometer steigt der Prozentsatz auf 2% an. Dieser Prozentsatz sinkt jedes Jahr und wird auch 2023 gesenkt. Anstatt der 135 g/km aus 2022 sind im Jahr 2023 132 g/km die Grenze. Damit fällt für ein paar Autos mehr der höhere Prozentsatz von 2% an.

Fazit: Die Elektrifizierung des Fuhrparks wird noch attraktiver

Die 2023 anstehenden Änderungen in Bezug auf Fahrzeuge im Firmenfuhrpark machen Elektroautos 2023 ökonomisch noch attraktiver. Zwar fällt der Bonus beim Kauf des E-Autos weg, doch die eQuote und die steuerlichen Vorteile überwiegen diesen kleinen Dämpfer. Zudem kommt dem E-Auto zugute, dass der Kauf und der Betrieb von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zunehmend teuer und unattraktiv werden.

Auch abseits des Klimaschutzes und moralischer Verpflichtungen ist die Umstellung der Flotte auf Elektrofahrzeuge also eine gute Idee. LadeLeistung.at unterstützt Sie in allen Phasen des Umstiegs: Von Planung und Analyse über Modellberatung, Förderung und Finanzen bis hin zur Umsetzung der Ladeinfrastruktur stehen wir an Ihrer Seite.

2023 Fuhrpark elektrifizieren

Wer 2023 den Umstieg auf Elektroautos plant, sollte bereits jetzt unsere Beratung in Anspruch nehmen. 2022 war der Fördertopf bereits früh im Herbst erschöpft, daher zahlt es sich auf jeden Fall aus, jetzt schon mit uns gemeinsam zu planen und 2023 samt Förderung in die E-Mobilität zu starten!

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