Förderung E-Mobilität für Private

Förderungen der E-Mobilität für Private gibt es gleich mehrere. Gefördert werden E-Autos, E-Bikes, E-Mopeds und E-Motorräder genauso wie die zugehörige Ladeinfrastruktur. Folgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Förderungen in Österreich. Haben wir eine Förderung in unserem Ratgeber näher beleuchtet, finden Sie dazu einen Link in der Liste. Sollten Sie offene Fragen zu einem Förderthema haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Österreichweit – Bundesförderungen E-Mobilität für Private

E-Mobilitätsförderungen 2023 für Private

Förderungen für Fahrzeuge

Gefördert werden PKW (M1), Nutzfahrzeuge (N1) sowie Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e), Motorräder (L3e) und Mopeds (L1e). Folgende Liste gibt einen Überblick über die Förderungen.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

E-Mobilitätsförderung des Importeurs1

Bundesförderung

Förderung Gesamt

Förderung für Elektroautos

50%

Mindesthöhe EUR 2.000,00

EUR 3.000,00

EUR 5.000,00

Förderung für PHEV, REEV, REX2

50%

Mindesthöhe EUR 1.250,00

EUR 1.250,00

EUR 2.500,00

Förderung für Elektroleichtfahrzeug

50%

EUR 1.300,00

EUR 1.300,00

Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW

50%

Mindesthöhe EUR 500,00

EUR 1.400,00

EUR 1.900,00

Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW

50%

Mindesthöhe EUR 500,00

EUR 700,00

EUR 1.200,00

Förderung für E-Moped

50%

Mindesthöhe EUR 350,00

EUR 450,00

EUR 900,00

Anmerkungen:

  1. Der Fördergeber gibt 2023 keinen Fixbetrag für den Importeursanteil an, sondern einen Mindesthöhe. Importeure und Händler können eine höhere E-Mobilitätsförderung anbieten. Die E-Mobilitätsförderung ist unabhängig von anderen Nachlässen des Importeurs oder Händlers. Der E-Mobilitätsbonus muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  2. PHEV = Plug-In Hybrid
    REEV, REX = Range Extender
    Alle Fahrzeugarten müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 60 km erreichen (WLTP).
  3. Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.

Förderungen für Ladestationen

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Bundesförderung

Förderung für intelligente Ladekabel4

50%

EUR 600,00

Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1 (Heimladestation)

50%

EUR 600,00

Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1 im Mehrparteienhaus2 als Einzelanlage

50%

EUR 900,00

Förderung für kommunikationsfähige Ladestationen1 mit Lastmanagement in im Mehrparteienhaus2 als Gemeinschaftsanlage3

50%

EUR 1.800,00

Anmerkungen:

  1. Bei fix installierten Wallboxen und Ladestationen sind auch die Installationskosten förderfähig. Die Wallbox muss von einem konzessionierten Elektroinstallateur installiert werden.
  2. Wallboxen in Mehrparteienhäusern als Einzelanlage oder Gemeinschaftsanlage müssen über OCPP verfügen.
  3. Gemeinschaftsanlagen müssen über eine Master-Station oder ein Backend verfügen. Die Gemeinschaftsanlage muss jederzeit erweiterbar sein und neue Wallboxen mittels OCPP oder Modbus integrierbar sein.
  4. Für die Förderung von intelligenten Ladekabeln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: ICCB (In Cable Control Box), dreiphasiges Laden, FI für AC und DC, Schutzeinrichtungen nach IEC 62752 sowie Kommunikation via Modbus oder OCPP.

Abwicklung der Förderung

  • Abwicklung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH
  • Leitfaden
  • FAQ
Burgenland – Förderung E-Mobilität für Private

Alternative Mobilität 2023

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Bundesförderung

Elektroscooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen

30%

EUR 400,00

Elektro-Mopeds und Elektromotorräder

30%

EUR 500,00

Elektro-PKW

30%

EUR 2.000

Intelligente Ladekabel

30%

EUR 300,00

Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) bis 3,7 kW

30%

EUR 300,00

Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) über 3,7 kW

30%

EUR 500,00

Abwicklung der Förderung

  • Abwicklung: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9
  • Ablauf: 31.12.2023
  • Richtlinie
Salzburg - Förderung E-Mobilität für Private

Gemeinden: Fahrradförderungen

  • Unterschiedliche Programme
  • Weitere Details erhalten Sie hier
Steiermark – Förderung E-Mobilität für Private

Gemeinden: Fahrradförderungen

  • Förderung von Lastenfahrrädern für Private und Unternehmen
  • Förderung von maximal EUR 1.000,00 pro Lastenfahrrad
  • Abwicklung; Umweltamt Graz
  • Weitere Details erhalten Sie hier

Wohnbau: Intelligente E-Ladestationen

Dynamisches Lastmanagement

Förderung für Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen in Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Bundesförderung

Basisförderung für bis zu 99 möglichen Ladepunkten

30%

EUR 5.000,00

Zuschlag je weiteren 50 möglichen Ladepunkten

30%

EUR 2.500,00

Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 Abstellplätzen ist das Lastmanagement für 80% der Abstellplätze auszulegen. Mindestens ein Ladepunkt muss mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.

Intelligente E-Ladestationen

Förderung für mobile Ladestationen und Wallboxen mit mindestens 11 kW maximaler Ladeleistung.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Bundesförderung

Intelligentes Ladekabel

30%

EUR 100,00

Wallbox

30%

EUR 300,00

Abwicklung

  • Abwicklung: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15
  • Richtlinie