Förderung E-Mobilität für Private
Förderungen der E-Mobilität für Private gibt es gleich mehrere. Gefördert werden E-Autos, E-Bikes, E-Mopeds und E-Motorräder genauso wie die zugehörige Ladeinfrastruktur. Folgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Förderungen in Österreich. Haben wir eine Förderung in unserem Ratgeber näher beleuchtet, finden Sie dazu einen Link in der Liste. Sollten Sie offene Fragen zu einem Förderthema haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.
E-Mobilitätsförderungen 2023 für Private
Förderungen für Fahrzeuge
Gefördert werden PKW (M1), Nutzfahrzeuge (N1) sowie Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e), Motorräder (L3e) und Mopeds (L1e). Folgende Liste gibt einen Überblick über die Förderungen.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | E-Mobilitätsförderung des Importeurs1 | Bundesförderung | Förderung Gesamt |
Förderung für Elektroautos | 50% | Mindesthöhe EUR 2.000,00 | EUR 3.000,00 | EUR 5.000,00 |
Förderung für PHEV, REEV, REX2 | 50% | Mindesthöhe EUR 1.250,00 | EUR 1.250,00 | EUR 2.500,00 |
Förderung für Elektroleichtfahrzeug | 50% | – | EUR 1.300,00 | EUR 1.300,00 |
Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW | 50% | Mindesthöhe EUR 500,00 | EUR 1.400,00 | EUR 1.900,00 |
Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW | 50% | Mindesthöhe EUR 500,00 | EUR 700,00 | EUR 1.200,00 |
Förderung für E-Moped | 50% | Mindesthöhe EUR 350,00 | EUR 450,00 | EUR 900,00 |
Anmerkungen:
- Der Fördergeber gibt 2023 keinen Fixbetrag für den Importeursanteil an, sondern einen Mindesthöhe. Importeure und Händler können eine höhere E-Mobilitätsförderung anbieten. Die E-Mobilitätsförderung ist unabhängig von anderen Nachlässen des Importeurs oder Händlers. Der E-Mobilitätsbonus muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- PHEV = Plug-In Hybrid
REEV, REX = Range Extender
Alle Fahrzeugarten müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 60 km erreichen (WLTP). - Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
Förderungen für Ladestationen
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Bundesförderung |
Förderung für intelligente Ladekabel4 | 50% | EUR 600,00 |
Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1 (Heimladestation) | 50% | EUR 600,00 |
Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1 im Mehrparteienhaus2 als Einzelanlage | 50% | EUR 900,00 |
Förderung für kommunikationsfähige Ladestationen1 mit Lastmanagement in im Mehrparteienhaus2 als Gemeinschaftsanlage3 | 50% | EUR 1.800,00 |
Anmerkungen:
- Bei fix installierten Wallboxen und Ladestationen sind auch die Installationskosten förderfähig. Die Wallbox muss von einem konzessionierten Elektroinstallateur installiert werden.
- Wallboxen in Mehrparteienhäusern als Einzelanlage oder Gemeinschaftsanlage müssen über OCPP verfügen.
- Gemeinschaftsanlagen müssen über eine Master-Station oder ein Backend verfügen. Die Gemeinschaftsanlage muss jederzeit erweiterbar sein und neue Wallboxen mittels OCPP oder Modbus integrierbar sein.
- Für die Förderung von intelligenten Ladekabeln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: ICCB (In Cable Control Box), dreiphasiges Laden, FI für AC und DC, Schutzeinrichtungen nach IEC 62752 sowie Kommunikation via Modbus oder OCPP.
Abwicklung der Förderung
Alternative Mobilität 2023
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Bundesförderung |
Elektroscooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen | 30% | EUR 400,00 |
Elektro-Mopeds und Elektromotorräder | 30% | EUR 500,00 |
Elektro-PKW | 30% | EUR 2.000 |
Intelligente Ladekabel | 30% | EUR 300,00 |
Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) bis 3,7 kW | 30% | EUR 300,00 |
Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) über 3,7 kW | 30% | EUR 500,00 |
Abwicklung der Förderung
- Abwicklung: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9
- Ablauf: 31.12.2023
- Richtlinie
Gemeinden: Fahrradförderungen
- Unterschiedliche Programme
- Weitere Details erhalten Sie hier
Gemeinden: Fahrradförderungen
- Förderung von Lastenfahrrädern für Private und Unternehmen
- Förderung von maximal EUR 1.000,00 pro Lastenfahrrad
- Abwicklung; Umweltamt Graz
- Weitere Details erhalten Sie hier
Wohnbau: Intelligente E-Ladestationen
Dynamisches Lastmanagement
Förderung für Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen in Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Bundesförderung |
Basisförderung für bis zu 99 möglichen Ladepunkten | 30% | EUR 5.000,00 |
Zuschlag je weiteren 50 möglichen Ladepunkten | 30% | EUR 2.500,00 |
Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 Abstellplätzen ist das Lastmanagement für 80% der Abstellplätze auszulegen. Mindestens ein Ladepunkt muss mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.
Intelligente E-Ladestationen
Förderung für mobile Ladestationen und Wallboxen mit mindestens 11 kW maximaler Ladeleistung.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Bundesförderung |
Intelligentes Ladekabel | 30% | EUR 100,00 |
Wallbox | 30% | EUR 300,00 |
Abwicklung
- Abwicklung: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15
- Richtlinie