Vor wenigen Tagen hat die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) die 1. Ausschreibung zur neuen Förderung für Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten veröffentlicht. Damit soll die Ladeinfrastruktur in ganz Österreich verdichtet werden und bislang „weiße Flecken“ auf der Lade-Landkarte getilgt werden. Die Förderung zeichnet sich in erster Linie durch eine hohe Förderquote aus, birgt aber so manche Tücken für den Förderwerber.
Was ist LADIN?
LADIN ist eine neue Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH. Gefördert werden Schnellladestationen in unterversorgten Gebieten.
Das Ziel der Förderung ist es, dass in diesen unterversorgten Gebieten öffentliche Schnellladestationen errichtet und betrieben werden. Dadurch soll die „Gebietsabdeckung und die Erreichbarkeit von Schnellladeinfrastruktur“ verbessert werden.
Durch die höhere Dichte der Ladeinfrastruktur und die Ausdehnung des Ladenetzes auf unterversorgte Gebiete soll die Attraktivität und Alltagstauglichkeit von Elektroautos weiter gefördert werden.
Die Förderung LADIN wird in einem Ausschreibungsprozedere vergeben. Das bedeutet, dass regelmäßig Ausschreibungen veröffentlicht werden und Förderwerber sich in diesem Verfahren für eine Förderung ihres Projekts bewerben können.
Voraussetzungen für die Förderung
Um ein chancenreiches Projekt einreichen zu können gibt es eine Handvoll Punkte, die Sie beachten sollten:
- Der Strom für Ihre Ladestation(en) muss aus 100% erneuerbaren Quellen stammen.
- Jeder Standort muss
- mindestens zwei Ladepunkte mit je 50 kW Ladeleistung und
- insgesamt mindestens 150 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen.
- Die Ladeinfrastruktur muss 24 Stunden am Tag an jedem Wochentag das ganze Jahr öffentlich zugänglich und nutzbar sein. Ausgenommen davon sind Wartungs- und Reparaturzeiten.
- Die Ladestationen müssen über ein Terminal zur Kartenzahlung verfügen und Roaming anbieten.
- Der Standort muss in einem unterversorgten Gebiet liegen.
Nur wenn all diese Kriterien erfüllt werden, kann Ihr Projekt von der FFG gefördert werden.
Das Ausschreibungsprozedere
Die LADIN-Förderung wird im Zuge von Ausschreibungen vergeben. Das bedeutet, dass Sie für die Förderung ein Förderansuchen im System der FFG (eCall) stellen müssen. Die einzelnen Projekte werden dann von der FFG beurteilt und bei erfolgreichem Bestehen als Förderungsempfehlung an das Bundesministerium weitergeleitet, das anhand dieser Förderungsempfehlungen die Förderung beschließt.
Der Förderantrag
Der Förderantrag wird wie erwähnt im eCall-System des FFGs angelegt. Dafür müssen Sie Ihr Unternehmen im eCall-System registrieren, was innerhalb weniger Minuten erledigt werden kann. Anschließend geben Sie die Projektdaten, eine inhaltliche Beschreibung und Daten zu Kosten und Finanzierung an und können anschließend Ihren Förderantrag absenden.
Speziell die Inhaltliche Beschreibung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Die Experten von LadeLeistung.at unterstützen Sie gerne bei der Einreichung und Umsetzung Ihres Projekts. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Bewertung des und Entscheidung über das Förderansuchen
Die Formalprüfung
Zuerst wird Ihr Förderansuchen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Dabei gibt es bestimmte formale Vorgaben, die als behebbarer oder nicht behebbarer Mangel eingestuft werden. Bei behebbaren Mängeln werden Sie aufgefordert den Mangel zu beheben. Besteht ein nicht behebbarer Mangel oder schaffen Sie es nicht, Ihren behebbaren Mangel zu beheben, wird Ihr Förderansuchen aus formalen Gründen abgelehnt.
Die Bewertung des Förderansuchens
Hat Ihr Förderansuchen die Formalprüfung überstanden, wird es im nächsten Schritt durch ein Bewertungsgremium bewertet. Dabei wird die Qualität des Föderansuchens, die Eignung der Projektbeteiligten, Nutzen und Verwertung und die Relevanz des Förderansuchens geprüft und bewertet.
Folgende Kriterien werden bewertet:
- Qualität des Förderansuchens
Hier wird geprüft, ob Ihr Vorhaben realistisch umsetzbar ist, wo sich Ihr Projekt befindet und wie Sie es technisch ausführen wollen. Dabei werden auch Kriterien wie Attraktivität für Kunden, Nutzerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit bewertet. - Eignung des Föderungswerbers
Die Wild Card unter den Qualitätskriterien: Das Gremium bewertet hier die Eignung des Förderungswerbers in Bezug auf Ressourcen, Kompetenzen und Qualifikationen. Was die FFG hier genau bewerten will und wie sie KMU dabei nicht benachteiligen will, lässt die FFG leider auch auf Nachfrage offen. - Nutzen und Verwertung
Das Bewertungsgremium prüft hier die wirtschaftliche Nachhaltigkeit Ihres Projekts und die Fördereffizienz. Für die Fördereffizienz gibt es die Kennzahlen Euro/Ladeenergie (kWh), Euro/Ladeleistung (kW) und Euro/Ladepunkt. - Relevanz des Vorhabens
Ist Ihr Projekt relevant in Bezug auf die Ausschreibung? Die FFG prüft genau diese Frage in Bezug auf die Erreichung der Ziele der Förderung, dem Beitrag zur flächendeckenden Versorgung und die Anreizwirkung der Förderung auf Ihr Projekt.
Förderfähige Projekte müssen in jedem der vier Kriterien mindestens 60% der Punkte erreichen.
Unterversorgte Gebiete
Was gilt denn nun als unterversorgtes Gebiet im Sinne der LADIN-Förderung?
Die FFG hat ein unterversorgtes Gebiet so definiert:
- Das Gebiet liegt am niederrangigen Straßennetz. Autobahnen sind also ausgenommen.
- Das Gebiet liegt „abseits einer Fahrdistanz von 7 km zur nächsten Schnelllademöglichkeit“ mit mind. 50 kW Ladeleistung.
Die FFG und OLÉ (Österreichs Leitstelle für Elektromobilität) haben dazu eine Förderkarte ausgearbeitet, die im eCall, einsehbar ist. Es gibt Bemühungen seitens des FFG, diese Karte künftig auch auf der Informationsseite von LADIN zur Verfügung zu stellen, aktuell ist sie aber eben nur im eCall verfügbar. Die Anmeldung im eCall-System ist übrigens kostenlos und mit geringem Zeitaufwand schaffbar. Sie können also auch im eCall vorab überprüfen, ob Ihr Projekt in einem förderfähigen Gebiet liegt.
Durch LADIN-Projekte abgedeckte Gebiete
Wird ein Förderprojekt für eine Schnellladestation in einem unterversorgten Gebiet genehmigt, wird diese Ladestation bereits vorab in die Förderkarte eingetragen und dieses Gebiet gilt forthin nicht mehr als unterversorgt. Sie können ab dann also keine Förderung mehr für dieses Gebiet beantragen, außer das andere Projekt wird abgebrochen.
Werden jedoch zwei Projekte in der gleichen Ausschreibung eingereicht, ist es durchaus möglich, dass beide Projekte bewilligt werden.
Sie sollten also nicht zu lange warten, wenn Sie ein Förderprojekt in einem bestimmten Gebiet planen, sonst gilt Ihr Gebiet vielleicht schon bald nicht mehr als unterversorgt und es ist keine LADIN-Förderung mehr möglich.
Die Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt 60% der Investitionskosten.
Welche Kosten sind förderbar?
Grundsätzlich gilt, dass nur Kosten förderbar sind, die nach Einreichung des Förderansuchens angefallen sind bzw. für deren Entstehen der Auftrag nicht vor der Einreichung erfolgt ist. Sie können vorab also schon Angebote einholen und sich informieren, den formellen Auftrag dürfen Sie frühestens mit dem Tag der Einreichung des Projekts vergeben.
Kosten sind nur im Förderungszeitraum anrechenbar. Der Förderungszeitraum beträgt 12 Monate, das heißt, es werden nur Kosten gefördert, die in diesen 12 Monaten anfallen. Für sämtliche Kosten nach diesem Zeitraum müssen Sie selbst zur Gänze aufkommen.
Umsetzung von LADIN-Projekten
Wie bereits erwähnt, darf das Projekt bzw. die Ausführung des Projekts erst mit der Einreichung des Förderansuchens starten. Sie müssen das Projekt allerdings innerhalb von 6 Monaten nach Ausschreibungsende starten. Der Förderungszeitraum beträgt insgesamt 12 Monate, Sie müssen das Projekt also in diesen 12 Monaten umsetzen. Eine Ausdehnung auf 18 Monate ist möglich.
Berichtspflichten
Während des Förderungszeitraums müssen Sie die FFG über den Stand des Projekts am Laufenden halten. Zunächst müssen Sie 6 Monate nach Projektbeginn einen Zwischenbericht vorlegen, in dem Sie die Fortschritte skizzieren.
Am Ende des Projektes müssen Sie einen Endbericht und eine publizierbare Kurzfassung des Endberichts vorlegen.
Betriebs- und Behaltepflicht
Erhalten Sie eine LADIN-Förderung von der FFG verpflichten Sie sich, die Ladeinfrastruktur für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren zu betreiben.
Monitoringberichte
Während der Betriebs- und Behaltepflicht müssen Sie einmal jährlich einen Monitoringbericht an die FFG liefern. Dafür müssen Sie bestimmte Daten im eCall der FFG hinterlegen.
Neues Förderinstrument für Ladeinfrastruktur
Mit LADIN hat die FFG ein sehr reizvolles Förderinstrument geschaffen, welches den Förderungswerber mit bis zu 60% der Investitionskosten bei seinem Projekt unterstützt. Wie bei jeder neuen Förderung bleibt abzuwarten, wie das ein oder andere Kriterium gewichtet wird. Planen Sie jedoch aktuell eine Ladeinfrastruktur, sollten Sie jedenfalls prüfen, ob Ihr Standort für eine LADIN-Förderung in Frage kommt. Bei der Einreichung des Förderprojekts und der Umsetzung der Ladeinfrastruktur steht Ihnen das Team von LadeLeistung.at sehr gerne zur Seite.