Melde- und Genehmigungspflichten bei Ladestationen

Wallbox Zaptec Go Ladestation

Neue Technologien brauchen auch immer ein neues Regelwerk oder zumindest eine Eingliederung in bestehende Regelwerke. Ladestationen fallen in Österreich gleich in mehrere Regelwerke, woraus unterschiedliche Pflichten für den Eigentümer bzw. Betreiber entstehen. LadeLeistung.at hat sich angesehen, was bei privaten, gewerblichen und öffentlichen Ladestationen zu beachten ist.

Meldepflichten bei privaten Wallbox

Netzbetreiber

Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW müssen vor der Installation beim Netzbetreiber gemeldet werden. Der Netzbetreiber prüft dann die verfügbare Leistung am Standort, den aktuellen Netzzugang sowie die bestehende Vertragssituation. Bis zu einer maximalen Ladeleistung von 11 kW gibt es üblicherweise keine Probleme. Bei Wallboxen mit 22 kW muss die verfügbare Leistung und der aktuelle Netzzugang ausreichen. Ist ein Lastmanagement geplant, sollte der Netzbetreiber ebenfalls darüber informiert werden.

Die Elektrikerpartner von LadeLeistung.at übernehmen die Anfrage und Meldungen beim Netzbetreiber für Sie. Fragen Sie einfach beim Kauf der Wallbox direkt den Installationstermin an.

Bauvorschriften

Bei den Bauvorschriften macht der österreichische Föderalismus auch vor Wallboxen nicht Halt. Entsprechend gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Die gute Nachricht: Fast überall stehen die Bauvorschriften der eigenen Ladeinfrastruktur nicht im Weg.

Folgende Tabelle verschafft einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen in den Bundesländern:

Bundesland

Bauverfahren für Ladestationen

Burgenland

Keine Bewilligungspflicht außer bei Installation im Freien auf einem Fundament

Kärnten

Keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht

Niederösterreich

Ladestationen für beschleunigtes Laden sind meldepflichtig

Oberösterreich

Keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht

Salzburg

Keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht

Steiermark

Keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht

Tirol

Keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht für Anlagen in Gebäuden oder Garagen, aber Anzeigepflicht für Ladestationen im Freien

Vorarlberg

Einzelfallprüfung

Wien

Keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht bei Ausrüstung „normaler“ Stellplätze mit Wallboxen. Anzeigepflicht bei Ausrüstung von allgemeinen Stellplätzen mit Ladestationen.

Einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen findet sich auf den Seiten des BMK.

Doch wie läuft ein solches Bauverfahren ab, wenn eine Ladestation geplant wird?
Im ersten Schritt nehmen Sie oder das planende Unternehmen Kontakt mit der Behörde auf für eine vorläufige Einschätzung. Die Behörde stellt dann fest, ob das Vorhaben bewilligungsfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist. Sie bringen den Antrag oder die Anzeige anschließend bei der Behörde ein und erhalten schlussendlich den Baubescheid.

Melde- und Genehmigungspflichten für die Ladeinfrastruktur im Unternehmen

Netzbetreiber

Auch hier sind Ladestationen mit einer maximalen Ladeleistung von 3,7 kW beim Netzbetreiber zu melden – analog zu privat genutzten Wallboxen.

Da eine betriebliche Ladeinfrastruktur zumeist aus mehreren oder gar einer Vielzahl an Ladestationen besteht, sollte auf jeden Fall schon im Planungsprozess mit dem Netzbetreiber Rücksprache gehalten werden. Das erspart allen Beteiligten Zeit und vermeidet unnötigen Ärger.

Bauvorschriften

Für Ladestationen im Unternehmen gelten die gleichen Bauvorschriften, wie für private Wallboxen. Siehe dazu die Tabelle oben.

Betriebsanlagengenehmigung

Gewerberechtlich sind Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei. Jedoch ist zu prüfen, ob beim jeweiligen Vorhaben ungewöhnliche oder gefährliche örtliche Umstände oder ungewöhnliche Ausführungsweisen zu beachten sind.

Auch hier gilt: Besser vorab mit der Behörde Kontakt aufnehmen und die Bestätigung holen, dass das Vorhaben genehmigungsfrei ist, als später davon überrascht zu werden, dass es im Einzelfall doch nicht so ist.

Zusätzliche Vorschriften für öffentliche Ladeinfrastruktur

e-Control / Ladestellenverzeichnis

Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müssen öffentliche Ladestationen bei der e-Control gemeldet werden. Die e-Control trägt die Daten im Ladestellenverzeichnis unter www.ladestellen.at zusammen, sodass E-Auto-Fahrer einen Überblick über alle öffentlichen Ladepunkte in ganz Österreich erhalten.

Ladeinfrastruktur mit Profis planen und umsetzen

Die Planung und Umsetzung einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur erfordern das Know-How und die Erfahrung von Profis. Treten Sie jetzt mit den Experten von LadeLeistung.at in Kontakt und bringen Sie Ihr Projekt auf den Weg. Wir gehen den ganzen Weg mit Ihnen – von der Idee über Planung und Umsetzung bis zur Betriebsführung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die beschriebenen Behördenwege für Sie und klären offene Fragen mit Bau- und Gewerbebehörden sowie Netzbetreibern ab. Über das Kontaktformular können Sie uns Ihr Projekt schildern und wir kontaktieren Sie umgehend zur Terminvereinbarung.

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