Die Clean Vehicles Directive und Quoten für Fuhrparks von Gemeinden

Fuhrpark Gemeinde Clean Vehicles Directive

Die Clean Vehicles Directive der EU fördert die Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch öffentliche Auftraggeber. Sie schreibt Quoten und Grenzwerte vor, die auch von Gemeinden beachtet werden müssen. Doch die Entscheidung für eine emissionsarme Technologie hat auch Auswirkungen auf die Infrastruktur. LadeLeistung.at verschafft einen Überblick.

Was ist die Clean Vehicles Directive?

Die Clean Vehicles Directive ist eine Richtlinie der EU. Diese Richtlinie mussten die EU-Staaten bis 02.08.2021 in nationales Recht gießen. Die Clean Vehicles Directive gilt für öffentliche Ausschreibungen und besagt, dass eine bestimmte Quote an Neubeschaffungen im Fahrzeugbereich gewisse Emissionsgrenzen nicht überschreiten dürfen.

Die Richtlinie gilt für alle öffentlichen Körperschaften und damit auch Gemeinden und Städte. Betroffen sind (1) Verträge, die Kauf-, Leasing-, Miet- oder Ratenkaufverträge von Fahrzeugen betreffen, (2) öffentliche Dienstleistungsaufträge für die Erbringung von Personenverkehrsdiensten auf der Straße und (3) Dienstleistungsaufträge für öffentliche Straßenverkehrsdienste, spezielle Straßenpersonenverkehrsdienste, Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Müllabfuhr, Post- und Pakettransport und -zustellung.
Somit gilt die Richtlinie auch, wenn das Fahrzeug nicht selbst gekauft wird, sondern die entsprechende Leistung von einem Dienstleister erbracht wird. Die vom Dienstleister eingesetzten Fahrzeuge zählen zur Quote dazu.

Die Richtlinie ist in zwei Perioden aufgeteilt:

  1. Bis 31.12.2025 gelten folgende Grenzwerte: max. 50 g/km CO2 und ein Ausstoß an Luftschadstoffen im realen Fahrbetrieb maximal 80 % der Grenzwerte beträgt.
  2. Ab 01.01.2026 gelten folgende Grenzwerte: 0 g/km CO2
  3. Schwere Nutzfahrzeuge gelten als sauber, wenn Sie mit alternativen Antrieben betrieben werden. Dazu zählt die EU Wasserstoff, batterieelektrische Antriebe inklusive Plug-In-Hybride, Gas (CNG, LNG und LPG) sowie Bio- und synthetische Kraftstoffe.

Ausnahmen gelten für bestimmte Busse der Klasse M3, Land- und Forstwirtschaft, Zwei- und Drei-Rädrige Fahrzeuge, das Militär, Einsatzfahrzeuge und Baufahrzeuge.

Die EU will dadurch saubere Verkehrslösungen fördern und hat den einzelnen Staaten gewisse Quoten vorgeschrieben.

Welche Quoten gelten für Österreich?

Für Österreich gelten folgende Quoten der Clean Vehicles Directive:

Fahrzeugart

02.08.2021 bis 31.12.2025

01.01.2026 bis 31.12.2030

Allgemein

38,5 %

38,5 %

Nutzfahrzeuge N2 & N3

10 %

15 %

Busse M3

45 %

65 %

Bei Bussen gilt zudem, dass die Hälfte der Quote durch emissionsfreie Fahrzeuge zu erbringen ist, auch schon vor dem 01.01.2026.

Was bedeutet die Clean Vehicles Directive für Städte und Gemeinden?

Jede Gebietskörperschaft muss selbst für die Erfüllung der Quoten sorgen. Da das Monitoring und Reporting der EU zu den Quoten über öffentlich ausgeschriebene Verträge erfolgt, ist nicht ganz klar, ob Vergaben im Unterschwellenbereich ebenfalls erfasst werden.

Somit ist jede Gemeinde aufgefordert, ihren Fuhrpark bei Neubeschaffungen entsprechend der Quoten auszurichten. In den entsprechenden Fahrzeugklassen muss also darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen angeschafft wird, die den Emissionsvorgaben der Clean Vehicles Directive entsprechen.

Bei der Beschaffung sollten Sie aber zusätzlich folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Welche Technologie wird ausgeschrieben?
  2. Welche Tank- oder Lademöglichkeiten müssen angeschafft werden, um den Betrieb zu gewährleisten und welche Kosten werden dadurch initial und im Betrieb verursacht oder eingespart?
  3. Welche Förderungen gibt es seitens des Bundes und der EU, die Sie als Gemeinde in Anspruch nehmen können? Wir haben hierzu eine Liste aktueller Förderungen für Sie erstellt.

Speziell die erste Frage ist ausschlaggebend, denn sie beeinflusst die Antwort auf die Frage der benötigten Infrastruktur. Die Infrastruktur wird wahrscheinlich länger genutzt als die beschafften Fahrzeuge, daher beeinflusst die Wahl der Technologie und Infrastruktur auch künftige Beschaffungen.

Bei der Beschaffung der Infrastruktur, egal ob Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstelle oder andere Lösungen, sollte zudem auf Zukunftsfähigkeit, Skalierbarkeit und Versorgungssicherheit geachtet werden. Immerhin wird die Infrastruktur voraussichtlich länger als ein Jahrzehnt genutzt und soll zu einem späteren Zeitpunkt auch ausbaubar sein für in Zukunft angeschaffte emissionsarme Fahrzeuge.

Die Umstellung auf Clean Vehicles planen

Bei der Umstellung des Fuhrparks im Sinne der Clean Vehicles Directive ist umfangreiche Planung gefordert. Die sorgfältige Analyse der Anforderungen an Fahrzeug und Infrastruktur sowie die Umsetzung im Anschluss sorgen für einen geglückten Start in das neue Zeitalter der Mobilität und erleichtern es, die betroffenen Mitarbeiter auf diesem Weg entsprechend mitzunehmen.

Die Experten von LadeLeistung.at unterstützen Sie gerne bei der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks und beim Aufbau einer passenden Ladeinfrastruktur. Eine funktionierende Gemeinde muss sich auf zuverlässige Mobilitätslösungen verlassen können, egal ob im öffentlichen Nahverkehr, bei der Müllentsorgung oder bei Dienstfahrzeugen für Gemeindebedienstete. Zögern Sie daher nicht mit uns in Kontakt zu treten!

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