E-Bikes

Das E-Bike erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Am täglichen Weg zur Arbeit sind sie eine attraktive Alternative zu Auto oder Öffis, in der Freizeit ermöglichen sie auch ungeübten Fahrern lange Touren und selbst beim Sport kann der Elektroantrieb hilfreich sein.

Mann fährt E-Bike

Wann gilt ein E-Bike als Fahrrad?

In Österreich gelten E-Bikes als Fahrräder, solange die höchst zulässige Leistung 600 Watt nicht überschreitet und die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet. Sie werden dem Bereich der Mikromobilität zugeordnet.

Für die Praxis bedeutet dass, das der Elektromotor nicht mehr als 600 Watt leisten darf und das Fahrrad nur mit dem Elektroantrieb nicht schneller als 25 km/h fahren darf. Mit zusätzlichem menschlichem Antrieb über die Pedale darf die Marke von 25 km/h natürlich überschritten werden. 

E-Bikes, deren Motor mehr Leistung bieten oder die eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h rein elektrisch erreichen, gelten in Österreich als Elektrokraftrad, vulgo: Moped. Daher gelten dann auch andere rechtliche Bestimmungen. 

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterscheidet sich vom E-Bike dadurch, dass sich die Motorunterstützung nach der Tretleistung (Trittfrequenz oder Pedalkraft) richtet. Einzig eine mögliche Anfahrhilfe bis 6 km/h steht unabhängig von der Tretleistung zur Verfügung. Tritt man nicht, liefert der Motor auch keinen Vortrieb mehr.

Beim E-Bike hingegen ist der Motor tretunabhängig. Der Motor liefert also auch Vortrieb, wenn man nicht (mehr) in die Pedale tritt. Für all jene, die leicht schwitzen, aber dennoch mit dem E-Bike in die Arbeit fahren wollen, kann das eine wichtige Unterstützung sein.

Im Volksmund wird E-Bike allerdings synonym für E-Bikes und Pedelecs verwendet. Du solltest allerdings beim Kauf bedenken, ob dir die tretunabhängig Motorunterstützung wichtig ist.

E-Bike

Unsere Produkte

Folgende Produkte der Kategorie E-Bikes findest du in unserem Shop:
E-Bikes

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E-Bikes

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E-Bikes

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3.750,00 
Die Mobilität von morgen

Häufig gestellte Fragen Zu E-Bikes Einfach erklärt

Manche Fragen tauchen doch immer wieder auf. Wir geben Ihnen die Antworten.
Wie schwer ist ein E-Bike?

Ein Standard-E-Bike für den Alltag wiegt 15 bis 25 kg. Das Gewicht eines E-Bikes hängt allerdings von der Bauweise ab: Es gibt ultraleichte E-Rennräder und deutliche schwerere E-Cargobikes, die auch einiges an Gewicht tragen können müssen. Im Schnitt haben E-Bikes 5-10 kg mehr Gewicht als Fahrräder ohne E-Antrieb. Das Zusatzgewicht entsteht hauptsächlich durch den E-Motor und den Akku.

Wie schnell fährt ein E-Bike?

Ein E-Bike darf mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h schnell fahren. Will man schneller als 25 km/h fahren, bedarf es der entsprechenden Muskelkraft, da der Motor ab 25 km/h den Fahrer nicht mehr unterstützt. Ergo: Ein E-Bike fährt so schnell, wie der Fahrer treten kann oder maximal 25 km/h mit elektrischer Unterstützung.

Wie stark ist der Motor eines E-Bikes?

Der Motor eines E-Bikes darf in Österreich nicht stärker als 600 Watt sein, sonst gilt das Fahrzeug als Moped im Sinne der StVO. Von der Leistungsspitze von 600 Watt abgesehen, darf der Motor eines E-Bikes eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt nicht überschreiten. Die Nenndauerleistung ist jene Leistung, die über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft abgegeben werden kann.

Welche Reichweite hat ein E-Bike?

Die Reichweite eines E-Bikes hängt von vielen Faktoren ab, wie der Akku-Kapazität oder der Effizienz des Motors. Den größten Einfluss haben allerdings externe Faktoren: Topografie der Strecke, Gewicht von Fahrer und Gepäck, Fahrstil, Temperatur, Wetter, Straßenbeschaffenheit und natürlich welche Unterstützungsstufe eingestellt ist.
Die meisten Hersteller geben aber eine Reichweite an, an der du dich orientieren kannst. Um sicher zu gehen, solltest du auf deine Wunschreichweite noch einen Puffer aufschlagen und entsprechend das passende E-Bike wählen.

Ab wann darf man E-Bike fahren?

Rechtlich gilt das E-Bike als normales Fahrrad (siehe oben), daher gelten auch die selben Vorschriften für den Straßenverkehr: Ohne Begleitung darf man ab 12 Jahren unterwegs oder wenn man vorher bereits den Radfahrerausweis erworben hat.

Praktisch gilt zu beachten, dass bei Kindern die (elektrische) Beschleunigung und die maximale Geschwindigkeit gedrosselt sein sollte. Kinder sollten bereits die motorischen Fähigkeiten und eine entsprechende Körperbeherrschung mitbringen. Kinder, die mit dem normalen Fahrrad bereits vertraut sind, sollten aber grundsätzlich kein Problem beim Umstieg haben, speziell bei Pedelecs.

Darf man E-Bike ohne Führerschein fahren?

Ja, zum Lenken eines E-Bikes bis 600 W Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten dieselben Regeln wie für “normale” Fahrradfahrer. Es ist also kein Führerschein erforderlich. Doch Vorsicht: Der Entzug des Führerscheins durch Behörden ist auch auf dem E-Bike möglich, z.B. bei starker Alkoholisierung des Fahrers.