E-Mobilität: Förderungen für Gemeinden
Für Gemeinden sind der Klimawandel und die Energie- bzw. Verkehrswende eine besondere Herausforderung. Begrenzten Budgets stehen Anforderungen der Klimaneutralität und der Vorbildwirkung gegenüber. Durch die Clean Vehicles Directive sind Gemeinden schon jetzt gefordert, klimafreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Förderungen können dabei helfen. Damit Sie den Durchblick bewahren, haben wir alle E-Mobilitäts-Förderungen für Unternehmen aufgelistet und kurz zusammengefasst.
E-Mobilitätsförderungen 2025
Förderungen für Ladestationen 2025
Art des Ladepunktes | Ladeleistung | max. Kostenanteil | Förderung | |
öffentlich | AC-Ladepunkt | 11 bis 22 kW | 30% | EUR 900,00 |
DC-Ladepunkt | < 100 kW | 30% | EUR 7.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 100 kW bis < 300 kW | 30% | EUR 13.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 300 kW | 30% | EUR 22.500,00 | |
nicht öffentlich | AC-Ladepunkt | bis 22 kW | 30% | EUR 400,00 |
DC-Ladepunkt | < 50 kW | 30% | EUR 2.500,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 50 bis < 100 kW | 30% | EUR 6.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 100 kW | 30% | EUR 12.000,00 | |
Alle Ladestationen müssen über mindestens einen der folgenden Kommunikationsstandards verfügen: OCPP, Modbus.
Förderungen für E-Mopeds und E-Motorräder 2025
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | E-Mobilitätsförderung des Importeurs | Bundesförderung | Förderung Gesamt |
Förderung für leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug (L1e) | 30% | EUR 350,00 | EUR 600,00 | EUR 950,00 |
Zweirädriges Kraftrad unter 11 kW Leistung (L3e, A1) | 30% | EUR 500,00 | EUR 1.200,00 | EUR 1.700,00 |
Zweirädriges Kraftrad über 11 kW Leistung (L3e, A2 & A3) | 30% | EUR 500,00 | EUR 1.800,00 | EUR 2.300,00 |
ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Das Förderinstrument ENIN ist für größere Nutzfahrzeug-Flotten geeignet ab einer Umstellung von zehn Fahrzeugen. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.
Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres ENIN-Projekts.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N1) | 80% | Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs |
emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N2, N3) | 80% | Investitionsmehrkosten des Fahrgestells und der Aufbauten sowie elektrische Nebenaggregate, Aufbauten und verbunden Geräte |
Ladeinfrastruktur | 40% | Anschaffungskosten |
Ladeinfrastruktur bei kombiniertem Verkehr | 60% | Anschaffungskosten |
EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
Mit dem Förderprogramm EBIN wird die Umstellung von Busflotten auf emissionsfrei Busse gefördert. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.
Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres EBIN-Projekts.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
emissionsfreie Busse im öffentlichen Personenverkehr | 80% | Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs |
Ladeinfrastruktur | 40% | Anschaffungskosten |
LADIN - Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten
Mit dem Förderprogramm LADIN fördert die FFG die Verdichtung des Schnellladenetzes in unterversorgten Gebieten. Es werden also Ladestationen ab 50 kW gefördert, die in Gebieten liegen, in denen es aktuell keine vergleichbare Ladeinfrastruktur gibt. Als unterversorgte Gebiete gelten Regionen, in deren Umkreis von 7 km keine Schnellladestation von mindestens 50 kW liegt.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
Schnellladestation in unterversorgten Gebieten | 60% | Investitionskosten inkl. Ladestation, vorgelagerter Infrastruktur und Planung |
Förderung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Interesse
Als Fahrzeuge im öffentlichen Interesse gelten Fahrzeuge für Carsharing, soziale Dienste, Bauhöfe und Taxis.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Neufahrzeug1 (M1, N1) | 30% | EUR 2.500,00 |
Gebrauchtfahrzeug2 (M1, N1) | 30% | EUR 1.500,00 |
Anmerkungen:
- Neufahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
- Gebrauchtfahrzeuge mit einem Kaufpreis von mehr als EUR 25.000,00 brutto sind ausgeschlossen.
Abwicklung
- Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie
Förderung für Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) und E-Kleinbusse (M1) > 2 und £ 2,5t | 30% | EUR 2.000,00 |
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) und E-Kleinbusse (M1) < 2,5 und < 3,5t | 30% | EUR 3.000,00 |
E-Kleinbusse (M1) > 2 und £ 2,5t | 30% | EUR 2.000,00 |
Pro Förderwerber können maximal 4 Fahrzeuge gefördert werden.
Abwicklung
- Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie
Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung pro Stellplatz | Begrenzung pro Mehrwohnungshaus |
Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten für die Erschließung eines Stellplatzes | 50% | EUR 300,00 | EUR 10.000,00 |
Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten für die Erschließung eines Carsharing- oder öffentlichen Ladeplatzes | 50% | EUR 500,00 | EUR 10.000,00 |
Abwicklung
- Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie