Förderung E-Mobilität für Private

Förderungen der E-Mobilität für Private gibt es gleich mehrere. Gefördert werden E-Autos, E-Bikes, E-Mopeds und E-Motorräder genauso wie die zugehörige Ladeinfrastruktur. Folgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Förderungen in Österreich. Haben wir eine Förderung in unserem Ratgeber näher beleuchtet, finden Sie dazu einen Link in der Liste. Sollten Sie offene Fragen zu einem Förderthema haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Österreichweit – Bundesförderungen E-Mobilität für Private

E-Mobilitätsförderungen 2024 für Private

Förderungen für Fahrzeuge

Gefördert werden PKW (M1), Nutzfahrzeuge (N1) sowie Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e), Motorräder (L3e) und Mopeds (L1e). Folgende Liste gibt einen Überblick über die Förderungen.

Die Registrierung ist bis 31.03.2025 möglich, sofern ausreichend Budget vorhanden ist.

Fördergegensant

max. Kostenanteil

E-Mobilitätsförderung des Importeurs

Bundesförderung

Förderung Gesamt

Förderung für Elektroautos1

50%

EUR 2.000,00

EUR 3.000,00

EUR 5.000,00

Förderung für Elektroleichtfahrzeug

50%

EUR 1.300,00

EUR 1.300,00

Förderung für E-Moped L1e

50%

EUR 350,00

EUR 600,00

EUR 950,00

Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW

50%

EUR 500,00

EUR 1.200,00

EUR 1.700,00

Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW

50%

EUR 500,00

EUR 1.800,00

EUR 2.300,00

Anmerkungen:

  1. Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.

Förderungen für Ladestationen

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Bundesförderung

Förderung für intelligente Ladekabel2

50%

EUR 600,00

Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1, 2 (Heimladestation)

50%

EUR 600,00

Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1, 2 im Mehrparteienhaus als Einzelanlage

50%

EUR 900,00

Förderung für kommunikationsfähige Ladestationen1, 2 mit Lastmanagement in im Mehrparteienhaus als Gemeinschaftsanlage3

50%

EUR 1.800,00

Anmerkungen:

  1. Bei fix installierten Wallboxen und Ladestationen sind auch die Installationskosten förderfähig. Die Wallbox muss von einem konzessionierten Elektroinstallateur installiert werden.
  2. Alle Ladestationen und intelligenten Wallboxen müssen über mindestens einen der folgenden Kommunikationsstandards verfügen: OCPP, Modbus.
  3. Als Gemeinschaftsanlage gilt ein Verbund von Ladestationen, der über einen Stromanschluss zusammengeschlossen ist. Die Anlage muss über ein Lastmanagement verfügen.

Abwicklung der Förderung

Burgenland – Förderung E-Mobilität für Private

Alternative Mobilität 2024

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Landesförderung

Elektroscooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen

30%

EUR 400,00

Elektro-Mopeds und Elektromotorräder

30%

EUR 500,00

Elektro-PKW

30%

EUR 2.000,00

Intelligente Ladekabel

30%

EUR 300,00

Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) bis 3,7 kW

30%

EUR 300,00

Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) über 3,7 kW

30%

EUR 500,00

Abwicklung der Förderung

  • Abwicklung: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9
  • Ablauf: 31.12.2024
  • Richtlinie
Steiermark – Förderung E-Mobilität für Private

Wohnbau: Intelligente E-Ladestationen

Dynamisches Lastmanagement

Förderung für Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen in Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Landesförderung

Basisförderung für bis zu 99 möglichen Ladepunkten

30%

EUR 5.000,00

Zuschlag je weiteren 50 möglichen Ladepunkten

30%

EUR 2.500,00

Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 Abstellplätzen ist das Lastmanagement für 80% der Abstellplätze auszulegen. Mindestens ein Ladepunkt muss mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.

Intelligente E-Ladestationen

Förderung für mobile Ladestationen und Wallboxen mit mindestens 11 kW maximaler Ladeleistung.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Landesförderung

Intelligentes Ladekabel

30%

EUR 100,00

Wallbox

30%

EUR 300,00

Abwicklung der Förderung

  • Abwicklung: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15
  • Richtlinie