Förderung E-Mobilität für Private
Förderungen der E-Mobilität für Private gibt es gleich mehrere. Gefördert werden E-Autos, E-Bikes, E-Mopeds und E-Motorräder genauso wie die zugehörige Ladeinfrastruktur. Folgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Förderungen in Österreich. Haben wir eine Förderung in unserem Ratgeber näher beleuchtet, finden Sie dazu einen Link in der Liste. Sollten Sie offene Fragen zu einem Förderthema haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Gefördert werden aktuell ausschließlich Ladestationen und E-Zweiräder, für E-Autos gibt es derzeit keine Bundesförderung. Folgende Liste gibt einen Überblick über die Förderungen.
Die Einreichung ist bis 31.03.2026 möglich, solange Budget vorhanden ist. Insgesamt steht für Ladestationen ein Budget von 7,5 Mio. Euro und für E-Zweiräder 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Förderungen für private Ladestationen 2025
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Bundesförderung |
Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1 (Heimladestation) oder intelligente Ladekabel1 | 50% | EUR 400,00 |
Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen1 im Mehrparteienhaus als Einzelanlage | 50% | EUR 800,00 |
Förderung für kommunikationsfähige Ladestationen1 mit Lastmanagement in im Mehrparteienhaus als Gemeinschaftsanlage2 | 50% | EUR 1.500,00 |
1 Alle Ladestationen und intelligenten Ladekabel müssen über mindestens einen der folgenden Kommunikationsstandards verfügen: OCPP, Modbus.
2 Als Gemeinschaftsanlage gilt ein Verbund von Ladestationen, der über einen Stromanschluss zusammengeschlossen und erweiterbar ist. Die Anlage muss über ein Lastmanagement verfügen.
Förderungen für private E-Motorräder 2025
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | E-Mobilitätsförderung des Importeurs | Bundesförderung | Förderung Gesamt |
Förderung für leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug (L1e) | 50% | EUR 350,00 | EUR 600,00 | EUR 950,00 |
Zweirädriges Kraftrad unter 11 kW Leistung (L3e, A1) | 50% | EUR 500,00 | EUR 1.200,00 | EUR 1.700,00 |
Zweirädriges Kraftrad über 11 kW Leistung (L3e, A2 & A3) | 50% | EUR 500,00 | EUR 1.800,00 | EUR 2.300,00 |
Alternative Mobilität 2025
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Elektro-Mobil für Pensionisten und gehbehinderte Personen | 30% | EUR 400,00 |
Elektro-Mopeds und Elektromotorräder | 30% | EUR 500,00 |
Elektro-PKW | 30% | EUR 2.000,00 |
Intelligente Ladekabel | 30% | EUR 300,00 |
Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) bis 3,7 kW | 30% | EUR 300,00 |
Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) über 3,7 kW | 30% | EUR 500,00 |
Abwicklung der Förderung
- Abwicklung: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9
- Ablauf: 31.12.2025
- Richtlinie
Wohnbau: Intelligente E-Ladestationen
Dynamisches Lastmanagement
Förderung für Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen in Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Basisförderung für bis zu 99 möglichen Ladepunkten | 30% | EUR 5.000,00 |
Zuschlag je weiteren 50 möglichen Ladepunkten | 30% | EUR 2.500,00 |
Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 Abstellplätzen ist das Lastmanagement für 80% der Abstellplätze auszulegen. Mindestens ein Ladepunkt muss mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.
Intelligente E-Ladestationen
Förderung für mobile Ladestationen und Wallboxen mit mindestens 11 kW maximaler Ladeleistung.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Intelligentes Ladekabel | 30% | EUR 100,00 |
Wallbox | 30% | EUR 300,00 |
Abwicklung der Förderung
- Abwicklung: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15
- Richtlinien:
Gratkorn: Umweltförderung
E-Ladestationen (Intelligente Ladekabel & Wallboxen)
Förderung für mobile Ladestationen und Wallboxen , wenn diese auch vom Land Steiermark und/oder der KPC (Umweltförderung des Bundes) gefördert wurden.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Intelligentes Ladekabel | 30% | EUR 150,00 |
Wallbox | 30% | EUR 150,00 |
Abwicklung der Förderung
- Abwicklung: Marktgemeinde Gratkorn
- Richtlinie
Landesförderungen für Elektromobilität
E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
Förderung zur Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden von E-PKW.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten | 50% | EUR 300,00 pro erschlossenem Stellplatz |
Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten | 50% | EUR 200,00 zusätzlich pro erschlossenem Stellplatz |
Abwicklung der Förderung
- Abwicklung: Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie