E-Mobilität: Förderungen für Unternehmen
Für Unternehmen ist der Förderdschungel wahrlich schwer zu durchschauen. Neben den Bundesförderungen gibt es unterschiedliche Förderungen in den Bundesländern und Förderungen für spezielle Branchen oder Anwendungsgebiete. Damit Sie den Durchblick bewahren, haben wir alle E-Mobilitäts-Förderungen für Unternehmen aufgelistet und kurz zusammengefasst. Wichtigen Förderungen widmen wir uns in unserem Ratgeber ausführlicher – Sie finden die Links dazu unten in der Liste.
E-MOBILITÄTSFÖRDERUNGEN 2024 FÜR Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Förderungen für Fahrzeuge
Die steuerlichen Vorteile eines elektrischen Fuhrparks in Ihrem Unternehmen haben wir in unserem Ratgeber dargelegt.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | E-Mobilitätsförderung des Importeurs | Bundesförderung | Förderung Gesamt |
Förderung für Elektroautos1 | 30% | EUR 1.000,00 | EUR 1.000,00 | EUR 2.000,00 |
E-Kleinbusse M1 > 2 £ 2,5 to | 30% | EUR 2.000,00 | EUR 4.000,00 | EUR 6.000,00 |
E-Kleinbusse M1 > 2,5 to | 30% | EUR 2.000,00 | EUR 8.000,00 | EUR 10.000,00 |
E-Kleinbusse M2 | 30% | EUR 2.000,00 | EUR 18.000,00 | EUR 20.000,00 |
Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2 £ 2,5 to | 30% | EUR 2.000,00 | EUR 4.000,00 | EUR 6.000,00 |
Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2,5 to | 30% | EUR 2.000,00 | EUR 8.000,00 | EUR 10.000,00 |
E-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e) | 30% | – | EUR 1.300,00 | EUR 1.300,00 |
Förderung für E-Moped L1e | 30% | EUR 350,00 | EUR 600,00 | EUR 950,00 |
Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW | 30% | EUR 500,00 | EUR 1.200,00 | EUR 1.700,00 |
Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW | 30% | EUR 500,00 | EUR 1.800,00 | EUR 2.300,00 |
Anmerkungen:
- Elektroautos (BEV) und Wasserstofffahrzeuge (FCEV) werden 2023 nur für folgende Branchen gefördert: soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing, E-Taxis. Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
Förderungen für Ladestationen
Art des Ladepunktes | Ladeleistung | max. Kostenanteil | Förderung | |
öffentlich | AC-Ladepunkt | 11 bis £ 22 kW | 30% | EUR 1.000,00 |
DC-Ladepunkt | < 100 kW | 30% | EUR 9.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 100 kW bis < 300 kW | 30% | EUR 18.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 300 kW | 30% | EUR 30.000,00 | |
nicht öffentlich | AC-Ladepunkt | £ 22 kW | 30% | EUR 500,00 |
DC-Ladepunkt | < 50 kW | 30% | EUR 3.000,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 50 bis < 100 kW | 30% | EUR 7.500,00 | |
DC-Ladepunkt | ≥ 100 kW | 30% | EUR 15.000,00 |
Anmerkungen:
- Ladestationen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden.
- Die gesamte Ladeinfrastruktur muss über Modbus oder OCPP kommunikationsfähig sein und in ein Lastmanagement eingebunden werden können.
- Öffentliche Ladepunkte müssen im Ladestellenverzeichnis der E-Control angemeldet werden.
Abwicklung der Förderung
ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Das Förderinstrument ENIN ist für größere Nutzfahrzeug-Flotten geeignet ab einer Umstellung von zehn Fahrzeugen. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.
Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres ENIN-Projekts.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N1) | 80% | Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs |
emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N2, N3) | 80% | Investitionsmehrkosten des Fahrgestells und der Aufbauten sowie elektrische Nebenaggregate, Aufbauten und verbunden Geräte |
Ladeinfrastruktur | 40% | Anschaffungskosten |
Ladeinfrastruktur bei kombiniertem Verkehr | 60% | Anschaffungskosten |
EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
Mit dem Förderprogramm EBIN wird die Umstellung von Busflotten auf emissionsfrei Busse gefördert. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.
Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres EBIN-Projekts.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
emissionsfreie Busse im öffentlichen Personenverkehr | 80% | Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs |
Ladeinfrastruktur | 40% | Anschaffungskosten |
LADIN - Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten
Mit dem Förderprogramm LADIN fördert die FFG die Verdichtung des Schnellladenetzes in unterversorgten Gebieten. Es werden also Ladestationen ab 50 kW gefördert, die in Gebieten liegen, in denen es aktuell keine vergleichbare Ladeinfrastruktur gibt. Als unterversorgte Gebiete gelten Regionen, in deren Umkreis von 7 km keine Schnellladestation von mindestens 50 kW liegt.
Fördergegenstand | Förderquote | Berechnungsgrundlage |
Schnellladestation in unterversorgten Gebieten | 60% | Investitionskosten inkl. Ladestation, vorgelagerter Infrastruktur und Planung |
Energie-Spar-Pfarre
- Fördergegenstand: Stromtankstelle sowie weitere Energieeffizienzmaßnahmen
- Förderhöhe: max. EUR 15.000,00 pro Pfarre
- Abwicklung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
- Richtlinie
Ladeinfrastruktur für den mehrgeschossigen Wohnbau
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Basisinfrastruktur für Lademöglichkeiten für Elektroautos | 50% | EUR 5.000,00 |
- Abwicklung: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
- Details und Antrag
Wohnbau: Intelligente E-Ladestationen
Dynamisches Lastmanagement
Förderung für Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen in Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Stellplätzen.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Basisförderung für bis zu 99 möglichen Ladepunkten | 30% | EUR 5.000,00 |
Zuschlag je weiteren 50 möglichen Ladepunkten | 30% | EUR 2.500,00 |
Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 Abstellplätzen ist das Lastmanagement für 80% der Abstellplätze auszulegen. Mindestens ein Ladepunkt muss mit dem Lastmanagementsystem installiert werden.
Intelligente E-Ladestationen
Förderung für mobile Ladestationen und Wallboxen mit mindestens 11 kW maximaler Ladeleistung.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Intelligentes Ladekabel | 30% | EUR 100,00 |
Wallbox | 30% | EUR 300,00 |
Abwicklung
- Abwicklung: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15
- Richtlinie
Stadt Graz: Umweltfreundliche Fahrzeugflotten
Die Stadt Graz fördert elektrische Fahrzeugflotte von Taxis, Mietwagen, Carsharing und gewissen Dienstleistungserbringern.
Fördergegenstand | Förderung |
Elektroautos (BEV) und PHEV | EUR 1.500,00 |
E-Roller und E-Mopeds | EUR 350,00 |
- Abwicklung: Umweltamt Graz
- Richtlinie
Förderung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Interesse
Als Fahrzeuge im öffentlichen Interesse gelten Fahrzeuge für Carsharing, soziale Dienste, Bauhöfe und Taxis.
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Neufahrzeug1 (M1, N1) | 30% | EUR 2.500,00 |
Gebrauchtfahrzeug2 (M1, N1) | 30% | EUR 1.500,00 |
Anmerkungen:
- Neufahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
- Gebrauchtfahrzeuge mit einem Kaufpreis von mehr als EUR 25.000,00 brutto sind ausgeschlossen.
Abwicklung
- Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie
Förderung für Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung |
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) und E-Kleinbusse (M1) > 2 und £ 2,5t | 30% | EUR 2.000,00 |
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) und E-Kleinbusse (M1) < 2,5 und < 3,5t | 30% | EUR 3.000,00 |
E-Kleinbusse (M1) > 2 und £ 2,5t | 30% | EUR 2.000,00 |
Pro Förderwerber können maximal 4 Fahrzeuge gefördert werden.
Abwicklung
- Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie
Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern
Fördergegenstand | max. Kostenanteil | Landesförderung pro Stellplatz | Begrenzung pro Mehrwohnungshaus |
Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten für die Erschließung eines Stellplatzes | 50% | EUR 300,00 | EUR 10.000,00 |
Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten für die Erschließung eines Carsharing- oder öffentlichen Ladeplatzes | 50% | EUR 500,00 | EUR 10.000,00 |
Abwicklung
- Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
- Richtlinie