E-Mobilität: Förderungen für Gemeinden

Für Gemeinden sind der Klimawandel und die Energie- bzw. Verkehrswende eine besondere Herausforderung. Begrenzten Budgets stehen Anforderungen der Klimaneutralität und der Vorbildwirkung gegenüber. Durch die Clean Vehicles Directive sind Gemeinden schon jetzt gefordert, klimafreundliche Fahrzeuge anzuschaffen. Förderungen können dabei helfen. Damit Sie den Durchblick bewahren, haben wir alle E-Mobilitäts-Förderungen für Unternehmen aufgelistet und kurz zusammengefasst.

Österreichweit – Bundesförderungen E-Mobilität für Gemeinden

E-MOBILITÄTSFÖRDERUNGEN 2024 FÜR Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Förderungen für Fahrzeuge

Die steuerlichen Vorteile eines elektrischen Fuhrparks in Ihrem Unternehmen haben wir in unserem Ratgeber dargelegt.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

E-Mobilitätsförderung des Importeurs

Bundesförderung

Förderung Gesamt

Förderung für Elektroautos1

30%

EUR 1.000,00

EUR 1.000,00

EUR 2.000,00

E-Kleinbusse M1 > 2 £ 2,5 to

30%

EUR 2.000,00

EUR 4.000,00

EUR 6.000,00

E-Kleinbusse M1 > 2,5 to

30%

EUR 2.000,00

EUR 8.000,00

EUR 10.000,00

E-Kleinbusse M2

30%

EUR 2.000,00

EUR 18.000,00

EUR 20.000,00

Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2 £ 2,5 to

30%

EUR 2.000,00

EUR 4.000,00

EUR 6.000,00

Leichte Nutzfahrzeuge N1 > 2,5 to

30%

EUR 2.000,00

EUR 8.000,00

EUR 10.000,00

E-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e)

30%

EUR 1.300,00

EUR 1.300,00

Förderung für E-Moped L1e

30%

EUR 350,00

EUR 600,00

EUR 950,00

Förderung für E-Motorrad L3e £ 11 kW

30%

EUR 500,00

EUR 1.200,00

EUR 1.700,00

Förderung für E-Motorrad L3e > 11 kW

30%

EUR 500,00

EUR 1.800,00

EUR 2.300,00

Anmerkungen:

  1. Elektroautos (BEV) und Wasserstofffahrzeuge (FCEV) werden 2023 nur für folgende Branchen gefördert: soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing, E-Taxis. Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.

Förderungen für Ladestationen

Art des Ladepunktes

Ladeleistung

max. Kostenanteil

Förderung

öffentlich

AC-Ladepunkt

11 bis £ 22 kW

30%

EUR 1.000,00

DC-Ladepunkt

< 100 kW

30%

EUR 9.000,00

DC-Ladepunkt

≥ 100 kW bis < 300 kW

30%

EUR 18.000,00

DC-Ladepunkt

≥ 300 kW

30%

EUR 30.000,00

nicht öffentlich

AC-Ladepunkt

£ 22 kW

30%

EUR 500,00

DC-Ladepunkt

< 50 kW

30%

EUR 3.000,00

DC-Ladepunkt

≥ 50 bis < 100 kW

30%

EUR 7.500,00

DC-Ladepunkt

≥ 100 kW

30%

EUR 15.000,00

Anmerkungen:

  1. Ladestationen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden.
  2. Die gesamte Ladeinfrastruktur muss über Modbus oder OCPP kommunikationsfähig sein und in ein Lastmanagement eingebunden werden können.
  3. Öffentliche Ladepunkte müssen im Ladestellenverzeichnis der E-Control angemeldet werden.

Abwicklung der Förderung

  • Abwicklung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH
  • Leitfaden
  • FAQ

ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Das Förderinstrument ENIN ist für größere Nutzfahrzeug-Flotten geeignet ab einer Umstellung von zehn Fahrzeugen. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.

Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres ENIN-Projekts.

Fördergegenstand

Förderquote

Berechnungsgrundlage

emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N1)

80%

Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs

emissionsfreie Nutzfahrzeuge (N2, N3)

80%

Investitionsmehrkosten des Fahrgestells und der Aufbauten sowie elektrische Nebenaggregate, Aufbauten und verbunden Geräte

Ladeinfrastruktur

40%

Anschaffungskosten

Ladeinfrastruktur bei kombiniertem Verkehr

60%

Anschaffungskosten

EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur

Mit dem Förderprogramm EBIN wird die Umstellung von Busflotten auf emissionsfrei Busse gefördert. Im Gegensatz zur E-Mobilitätsförderung wird kein fixer Betrag zugeschossen, sondern ein Anteil der Mehrkosten gefördert.

Die Fördermittel werden nicht auf Antrag, sondern nach dem Ausschreibungsprinzip vergeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Einreichung und Umsetzung Ihres EBIN-Projekts.

Fördergegenstand

Förderquote

Berechnungsgrundlage

emissionsfreie Busse im öffentlichen Personenverkehr

80%

Investitionsmehrkosten des ganzen Fahrzeugs

Ladeinfrastruktur

40%

Anschaffungskosten

LADIN - Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten

Mit dem Förderprogramm LADIN fördert die FFG die Verdichtung des Schnellladenetzes in unterversorgten Gebieten. Es werden also Ladestationen ab 50 kW gefördert, die in Gebieten liegen, in denen es aktuell keine vergleichbare Ladeinfrastruktur gibt. Als unterversorgte Gebiete gelten Regionen, in deren Umkreis von 7 km keine Schnellladestation von mindestens 50 kW liegt.

Fördergegenstand

Förderquote

Berechnungsgrundlage

Schnellladestation in unterversorgten Gebieten

60%

Investitionskosten inkl. Ladestation, vorgelagerter Infrastruktur und Planung

Vorarlberg – Landesförderungen E-Mobilität für Gebietskörperschaften

Förderung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Interesse

Als Fahrzeuge im öffentlichen Interesse gelten Fahrzeuge für Carsharing, soziale Dienste, Bauhöfe und Taxis.

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Landesförderung

Neufahrzeug1 (M1, N1)

30%

EUR 2.500,00

Gebrauchtfahrzeug2 (M1, N1)

30%

EUR 1.500,00

Anmerkungen:

  1. Neufahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als EUR 60.000,00 sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Brutto-Listenpreis bezieht sich auf das Basismodell ohne Sonderausstattung.
  2. Gebrauchtfahrzeuge mit einem Kaufpreis von mehr als EUR 25.000,00 brutto sind ausgeschlossen.

Abwicklung

  • Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
  • Richtlinie

Förderung für Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Landesförderung

Leichte Nutzfahrzeuge (N1) und E-Kleinbusse (M1) > 2 und £ 2,5t

30%

EUR 2.000,00

Leichte Nutzfahrzeuge (N1) und E-Kleinbusse (M1) < 2,5 und < 3,5t

30%

EUR 3.000,00

E-Kleinbusse (M1) > 2 und £ 2,5t

30%

EUR 2.000,00

Pro Förderwerber können maximal 4 Fahrzeuge gefördert werden.

Abwicklung

  • Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
  • Richtlinie

Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern

Fördergegenstand

max. Kostenanteil

Landesförderung pro Stellplatz

Begrenzung pro Mehrwohnungshaus

Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten für die Erschließung eines Stellplatzes

50%

EUR 300,00

EUR 10.000,00

Bauliche Maßnahmen und Elektrikerarbeiten für die Erschließung eines Carsharing- oder öffentlichen Ladeplatzes

50%

EUR 500,00

EUR 10.000,00

Abwicklung

  • Abwicklung: Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
  • Richtlinie